Umwandlung und Nachfolge
Wie wir Sie dabei unterstützen
Wir als Steuerberater helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung von Umwandlungen und Nachfolgen sowie der Erfüllung der daraus resultierenden steuerlichen Pflichten. Aus unserer Sicht sind insbesondere die folgenden drei Punkte entscheidend.
Steuerliche Neutralität oder Steuerbelastung
Wir klären mit Ihnen als Mandant, ob die Umwandlung ertragssteuerneutral erfolgen kann oder ob sie zu einer sofortigen Steuerbelastung führt. Die steuerliche Neutralität kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) gewährleistet werden.
Planung von
Grunderwerb- und Erbschaftsteuer
Eine Umwandlung der Rechtsform verändert häufig auch die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse an Grundstücken. Wir zeigen Ihnen Wege auf, die Belastung mit Grunderwerbsteuer zu optimieren.
Bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie sind vielschichtige Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerliche Aspekte einzubeziehen. Wir helfen Ihnen gerne unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Fortführung steuerlicher Verlustvorträge
Bei Umwandlungen besteht das Risiko, dass steuerliche Verlustvorträge untergehen. Wir prüfen darum für Sie, ob und unter welchen Bedingungen Verlustvorträge nach der Umwandlung weiterhin genutzt werden können.
Kontakt
Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht. Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine.