Im Laufe Ihres Lebens haben Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Vermögen aufgebaut, das langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden soll.
Häufig stellen sich Unternehmer an einem gewissen Punkt die Frage, wer Ihr Lebenswerk fortführt oder wie Sie es steueroptimiert veräußern oder übertragen können.
Die FFG & Partner Steuerberatungsgesellschaft betreut Unternehmen, Immobilien sowie Privat- und Betriebsvermögen – und steht Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite.
Nachfolgeplanung- Vorausschauend & vertrauensvoll.
Maßgeschneiderte Beratung für Unternehmen, Immobilien sowie Privat- und Betriebsvermögen
Unser Team hat sich auf die steuerliche Nachfolgeberatung spezialisiert.
Die Übertragung von Unternehmen, Betriebsvermögen und/oder Privatvermögen auf Erben kann zu ungewollten Effekten in der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer führen. Auch auf die ertragsteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Aspekte ist Augenmerk zu legen.
Wer vorausschauend handelt, kümmert sich also rechtzeitig um die Nachfolge in seinem Unternehmen und den Übertrag seines Vermögens.
Eine durchdachte Nachfolgeplanung ist sowohl eine strategische Aufgabe als auch eine höchst persönliche Entscheidung. Es geht darum, die richtige Person zu finden, die Ihr Unternehmen weiterführt, und gleichzeitig die Übertragung von Anteilen und Vermögen optimal zu gestalten.
Dabei sind nicht nur rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte entscheidend – auch emotionale und zwischenmenschliche Faktoren spielen eine zentrale Rolle. Es ist zum Beispiel die Frage, inwieweit der/die Übergebende Kontrolle abgeben oder (teilweise) behalten möchte und der/die Übernehmende dies annehmen kann.
Als Steuerberatungsgesellschaft FFG & Partner bringen wir langjährige Erfahrung in der Begleitung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen mit. Unsere Expertise reicht dabei weit über fachliches Know-how hinaus:
Wir verstehen die sensiblen und oft emotionalen Herausforderungen, die mit diesem Thema verbunden sind, und gehen mit dem nötigen Feingefühl darauf ein. Diskretion und Vertrauen sind für uns selbstverständlich. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss der Nachfolgeregelung steht Ihnen ein fester Ansprechpartner unserer Kanzlei zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei:
Frank Florax bringt langjährige Expertise in der Beratung von Unternehmern und Privatpersonen in allen Fragen der Nachfolgeplanung mit. Bevor er seine Rolle als Partner bei FFG übernahm, war Herr Florax bei renommierten Kanzleien für die Betreuung anspruchsvoller Mandanten aus den Bereichen Unternehmensnachfolge, Immobilien und Vermögensstrukturierung verantwortlich. Seine fundierte Erfahrung und strategische Herangehensweise machen ihn zu einem verlässlichen Partner für maßgeschneiderte Lösungen in der Nachfolgeplanung.
Vita Steuerberater Frank Florax
Ob Unternehmensnachfolge, Vermögensübertragung oder private Nachlassplanung – wir kennen die rechtlichen, steuerlichen und emotionalen Herausforderungen und bieten maßgeschneiderte Lösungen.
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung – wir begleiten Sie in jeder Phase der Nachfolgeplanung, sei es bei der Unternehmensbewertung, der steueroptimierten Gestaltung oder der familiären Abstimmung.
Flexibel und persönlich – unsere Termine richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Besuchen Sie uns in unserem schönen Büro oder vereinbaren Sie schnell & einfach einen Online-Termin. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne auch vor Ort.
Ihre Ziele und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt – wir handeln stets mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und höchster Vertraulichkeit.
Besuchen Sie uns vor Ort in unseren Büroräumlichkeiten oder vereinbaren Sie einen Online-Termin. Wir richten uns nach Ihnen, daher sind auch Termine außerhalb unserer Geschäftszeiten nach Absprache darstellbar.
Unsere Steuerberatungskanzlei wurde 2024 in Viersen von Frank Florax, Annika Fröhlich und Alexander Groß gegründet.
Unser Team besteht aus hervorragend ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern, die absolute Experten auf ihrem Gebiet sind. Dank ihrer langjährigen Erfahrung in der Branche können sie jederzeit umfangreichen, erstklassigen Service für unsere Mandanten anbieten.
Ihre Zeit ist kostbar. Aus diesem Grund richten wir Termine an Ihren Bedürfnissen aus. Auch außerhalb unserer
Öffnungszeiten und unseren Räumlichkeiten sind Termine möglich.
Im ersten Schritt führen Sie ein persönliches Gespräch mit einem Ansprechpartner der FFG. Dieses Gespräch dient dem Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses und dem gegenseitigen Kennenlernen. Ebenfalls werden Ihre Wünsche an uns als Ihren Dienstleister und der Leistungsumfang besprochen. Im Nachgang erstellen wir ein individuell zugeschnittenes Angebot für Sie.
Wir freuen uns, wenn Sie mit klaren Vorstellungen und Zielen an uns herantreten. Dies ermöglicht uns ein konkretes Angebot und zielorientiertes Beraten. Natürlich ist es auch möglich, ziel- und ergebnisoffen ein Erstgespräch zu führen.
Die Aufnahme des Mandats bringt leider auch einige formelle Anforderungen mit sich. Wir freuen uns, wenn Sie die im Downloadbereich
bereitgestellten Dokumente bereits ausgefüllt mitbringen.
Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GWG) durchzuführen. Ohne diese Prüfung ist es uns nicht gestattet, das Mandatsverhältnis aufzunehmen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Wir sind daher dankbar, wenn Sie zum persönlichen Gespräch daher bereits Ihren Personalausweis sowie für Unternehmen einen Transparenzregisterauszug oder die Anmeldeinformation zum Transparenzregister mitbringen würden.
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