Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden: Was sich ab 2026 für Sie als Unternehmer ändert

Die Finanzverwaltung treibt die Digitalisierung weiter voran. Ein wichtiger Schritt ist die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Ziel ist es, Steuerbescheide künftig verstärkt elektronisch bereitzustellen, anstatt sie ausschließlich per Post zu versenden.

Für Sie als Unternehmer bedeutet dies vor allem eines: Der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheids kann künftig auch ohne Briefzustellung eintreten. Damit beginnen wichtige Fristen – insbesondere die Einspruchsfrist – unter Umständen unabhängig davon zu laufen, ob tatsächlich ein Brief eingeht.

Im Folgenden erläutern wir, was sich durch die digitale Bekanntgabe ändert und was Sie als Unternehmer beachten sollten.

 

Was bedeutet die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden?

Bei der digitalen Bekanntgabe stellt das Finanzamt einen Steuerbescheid elektronisch zum Abruf bereit, beispielsweise im ELSTER-Postfach. Der Bescheid wird also nicht zwingend per Post versendet, sondern digital bereitgestellt.

Rechtlich handelt es sich weiterhin um einen Verwaltungsakt. Maßgeblich ist daher nicht, wann der Steuerpflichtige den Bescheid tatsächlich liest, sondern wann er nach den gesetzlichen Vorschriften als bekanntgegeben gilt.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 122a der Abgabenordnung (AO).

 

Wann gilt ein digitaler Steuerbescheid als bekanntgegeben?

Die Abgabenordnung bestimmt, wann ein elektronisch bereitgestellter Verwaltungsakt als bekanntgegeben gilt.

Ein zum Datenabruf bereitgestellter Steuerbescheid gilt am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekanntgegeben.

Dieser Zeitpunkt ist besonders wichtig, weil er den Beginn der Einspruchsfrist auslöst. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat.

Für Unternehmer bedeutet das: Selbst wenn der Bescheid noch nicht aktiv abgerufen wurde, kann die Einspruchsfrist bereits laufen.

 

Welche Rolle spielt das Jahr 2026?

Die ursprünglich geplante umfassende Umstellung auf digitale Steuerbescheide wurde in der praktischen Umsetzung zeitlich angepasst. Das Jahr 2026 gilt daher als Übergangsphase.

In vielen Fällen werden Steuerbescheide weiterhin per Post versendet. Gleichzeitig kann die Finanzverwaltung Steuerbescheide bereits elektronisch bereitstellen, insbesondere wenn eine entsprechende Einwilligung zur digitalen Bekanntgabe vorliegt.

In der Praxis ist daher im Jahr 2026 mit einem Nebeneinander von digitaler und postalischer Bekanntgabe zu rechnen.

 

Wann wird die digitale Bekanntgabe zum Regelfall?

Nach der aktuellen Planung soll die digitale Bekanntgabe insbesondere bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen künftig der Regelfall werden. Diese Umstellung wird jedoch voraussichtlich erst ab dem Jahr 2027 vollständig greifen.

Ab diesem Zeitpunkt kann vorgesehen sein, dass Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden. Steuerpflichtige können dann eine postalische Bekanntgabe beantragen, wenn sie weiterhin Papierbescheide erhalten möchten.

 

Warum ist das Thema für Unternehmer besonders wichtig?

Für Unternehmen ist vor allem das Fristenmanagement entscheidend.

Während ein klassischer Papierbescheid sichtbar im Unternehmen eingeht, kann ein digital bereitgestellter Bescheid leichter übersehen werden, wenn elektronische Postfächer nicht regelmäßig geprüft werden.

Wird ein Steuerbescheid nicht rechtzeitig wahrgenommen, kann dies dazu führen, dass die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Eine spätere Korrektur ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Gerade bei Steuerbescheiden mit finanzieller Bedeutung – etwa Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheiden – ist daher eine zuverlässige Kontrolle der Bekanntgabe besonders wichtig.

 

Welche Rolle spielt Ihr Steuerberater?

Wenn Sie steuerlich beraten werden, erfolgt die Kommunikation mit der Finanzverwaltung häufig über den bevollmächtigten Steuerberater. In diesen Fällen können Steuerbescheide auch elektronisch an den Steuerberater übermittelt werden.

Wir prüfen eingehende Steuerbescheide selbstverständlich weiterhin sorgfältig und behalten dabei auch die relevanten Fristen im Blick. Die zunehmende Digitalisierung der Steuerverwaltung ändert nichts daran, dass Steuerbescheide fachlich geprüft und gegebenenfalls fristgerecht angefochten werden müssen.

 

Fazit

Die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und digitalen Steuerverwaltung. Für Unternehmen kann dies langfristig schnellere Abläufe und eine effizientere Kommunikation mit der Finanzverwaltung bedeuten.

Entscheidend bleibt jedoch der Zeitpunkt der Bekanntgabe, da dieser den Beginn wichtiger Rechtsbehelfsfristen bestimmt. Gerade in der Übergangsphase ab 2026 ist daher besondere Aufmerksamkeit erforderlich.

Als Ihre steuerlichen Berater behalten wir diese Entwicklungen für Sie im Blick und unterstützen Sie dabei, Steuerbescheide weiterhin rechtssicher zu prüfen und Fristen zuverlässig einzuhalten.

 

Die Autorin

Annika Fröhlich

Steuerberaterin & Partnerin

Mit Ihrem Diplom-Abschluss an der Universität zu Köln, startete Annika Fröhlich ihren beruflichen Werdegang bei der BDO AG mit der Betreuung von Unternehmen hauptsächlich kleiner und mittelständischer Größe in jeglichen Rechtsformen sowie Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen. Nach nunmehr über 20 Jahren Berufserfahrung in unterschiedlichsten Positionen nimmt die umfängliche Betreuung von Privatpersonen/ Unternehmen/ Portfolien rund um die Immobilie einen großen Platz in der täglichen Beratung ein. Ein neben Ihrem Branchenschwerpunkt bestehendes, sehr breites und fundiert aufgestelltes Fachwissen mit hoher Affinität zur Umsatzsteuer bringt Annika Fröhlich gerne in die Beratung zum Wohle unserer Mandanten ein.

Kontakt

Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht.  Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine. 

 

Telefonisch erreichen Sie uns unter: 02162/ 501076 0 

Kontaktieren Sie uns

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.