Steuererklärung
Unser Angebot
Gleich ob Renter, Arbeitnehmer oder Unternehmer, in vielen Fällen besteht eine Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen, wie zum Beispiel der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Wir übernehmen die Erstellung und fristgerechte Übermittlung aller wiederkehrenden Steuererklärungen sowie Steueranmeldungen nebst allen Nebenanforderungen wie z.B. die Entwicklung der steuerlichen Wertansätze und die Einreichung der E-Bilanz.
Bei Bedarf werden Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, Grundsteuerwerterklärungen sowie Feststellungen nach dem Bewertungsgesetz eingereicht. Auch Meldungen nach dem Umwandlungssteuergesetz und Grunderwerbsteuergesetz sowie Kapitalertragsteueranmeldungen erstellen wir gerne für Sie.

Erstellung wiederkehrender
Steuererklärungen und Anmeldungen:
- Einkommensteuer
- Einheitliche und gesonderte Feststellungen
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Steuerbilanzen
- E-Bilanzen

Bedarfsweise anfallende Steuererklärungen und
Anmeldungen/Anzeigen:
- Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen
- Grundsteuerwerterklärung
- Feststellungserklärung nach dem
Bewertungsgesetz - Meldungen nach dem Umwandlungssteuergesetz
- Meldungen/Anzeigen nach dem
Grunderwerbsteuergesetz - Kapitalertragsteueranmeldungen
Wie startet die Zusammenarbeit mit FFG?
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen. Nach erfolgreicher Geldwäscheprüfung, erhalten wir Ihre Daten von Ihrem Vorberater und beginnen mit der Bearbeitung Ihres Mandats.
Häufig gestellte Fragen

Wie wechsle ich meinen Steuerberater?
Ein Steuerberater-Wechsel ist bei uns ganzjährig möglich: Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater, fordern alle Unterlagen an und migrieren sie reibungslos in unser System.
Was bedeutet digitale Steuerberatung?
Dank durchgängiger digitaler Prozesse beraten wir Sie deutschlandweit ortsunabhängig – online oder auf Wunsch persönlich in unserem Büro oder bei Ihnen vor Ort.
Mit welchem Honorar kann ich rechnen?
Unser Honorar ist transparent und nachvollziehbar gestaltet:
Dauerhafte betriebliche Betreuung: Fixe monatliche Pauschale nach Vereinbarung.
Private Einkommensteuererklärungen: Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Steuer- und Projektberatung: Der Stundensatz variiert nach Qualifikation und Tätigkeit zwischen 100 € und 250 €.
Welche Mandanten betreut FFG?
Unsere Mandantschaft reicht von Privatpersonen über Freiberufler, Start-ups und Unternehmen bis hin zu komplexen Familien- und Beteiligungsstrukturen aller Branchen. Unsere Mandanten legen Wert auf einen persönlichen Austausch und eine hohe fachliche Expertise.
Kontakt
Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht. Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine.
