Aktuelle Neuigkeiten



Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug 
vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung 
bzw. Kleinunternehmerregelung (BMF)

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG stellt eine umfangreiche Vereinfachungsregelung für Unternehmer und Finanzverwaltung dar. Hat ein Unternehmer, der von der Steuerbefreiung nach § 19 Absatz 1 oder 4 UStG zur allgemeinen Besteuerung übergeht, bereits vor dem Übergang Leistungen bezogen, die er erst nach dem Übergang zur Ausführung von dann zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen zu verwenden beabsichtigt, ist der Vorsteuerabzug dennoch für Zeiträume vor dem Übergang zur Regelbesteuerung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 3 UStG ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Übergang – z.B. wegen des Überschreitens der Grenzen in § 19 Absatz 1 UStG – bereits wahrscheinlich, aber noch nicht tatsächlich erfolgt ist. Dies betrifft auch den Vorsteuerabzug aus Voraus- und Anzahlungsrechnungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG.

 

 

Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben (BFH) 
 

Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, ist verfassungsrechtlich nicht geboten, da der Gesetzgeber sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden hat (BFH, Urteil v. 24.7.2025 - X R 10/20; veröffentlicht am 23.10.2025). 

Entlastung beim Elterngeldantrag (SenFin)

 

Der SenFin (Senator für Finanzen) Bremen informierte darüber, dass ab Herbst 2025 Elterngeldstellen budensweit direkt auf Einkommensdaten aus den Einkommensteuerbescheiden zugreifen können - elektronisch, sicher und mit Zustimmung der Antragstellenden.

 

 

Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt (FG)

Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im konkreten Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei der Weiterveräußerung zu berücksichtigen waren (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.9.2025 - 9 K 2034/24 E; rechtskräftig).

Keine Wiedererhebung der Vermögensteuer geplant

Die Bundesregierung plant keine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Dies geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi auf die Frage der Abgeordneten Cansin Köktürk (Die Linke) hervor (BT-Drucks. 21/1482 v. 5.9.2025, S. 6).

 

Zur Begründung führt der Parlamentarische Staatssekretär u.a. aus, dass der Koalitionsvertrag keine Pläne zur Wiedererhebung der Vermögensteuer enthalte. Auch könnten Vermögensteuern, u.a. durch Abwanderung hochvermögender Steuerzahler, Ausweichreaktionen hervorrufen. Zudem würden den Mehreinnahmen aus der Vermögensteuer hohe Befolgungs- und Erhebungskosten, vor allem aufgrund der wiederkehrenden Bewertung von Vermögensgegenständen, gegenüberstehen.

 

 

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Einführung des neuen KONSENS-Verfahrens (FinMin)

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).

Die bisherige Möglichkeit, bei persönlicher Vorsprache eine Freistellungsbescheinigung direkt ausgehändigt zu bekommen, entfällt mit Einführung des neuen Systems vollständig. Das bisherige Verfahren steht ab dem 6.8.2025 nicht mehr zur Verfügung.

Entwurf eines Standortfördergesetzes

Das BMF hat am 22.8.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG) veröffentlicht. Der Entwurf sieht u.a. im EStG eine Verbesserung der Möglichkeit zur Gewinnübertragung aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor (§ 6b Abs. 10 EStG-E).

Reinvestitionsrücklage: Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 EStG soll von 500.000 € auf 2.000.000 € erhöht werden. Diese Erhöhung wird vorgenommen, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen. Die Regelung soll erstmals auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden sein, die in nach dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind (§ 52 Abs. 14 Satz 7 EStG-E).

GewSt: Erwei­terte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erst­maligen Grund­stücks­ver­äuße­rungen im sechsten Jahr (BFH)

22.05.2025: Erfolgen inner­halb von fünf Jahren nach dem jewei­ligen Grund­stücks­erwerb weder Grund­stücks­ver­äuße­rungen noch diese vor­berei­tende Maß­nahmen, kann bei Ver­äuße­rung einer zwei­stel­ligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr auf­grund der beson­deren Umstände des Einzel­falls ein gewerb­licher Grund­stücks­handel zu ver­neinen sein (Abgren­zung zum BFH-Urteil v. 15.6.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914) (BFH, Beschluss v. 20.3.2025 - III R 14/23; veröf­fent­licht am 22.5.2025).

Steuerliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens 

 

Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 19/21; veröffentlicht am 24.4.2025).


GrESt: Steuer­pflicht von nach­träg­lichen Sonder­wünschen bei noch zu er­richten­den Gebäuden II:

Vergütungen für nach­träglich verein­barte Sonder­wünsche unter­liegen beim Grund­stücks­erwerb mit einem noch zu errich­tenden Gebäude als zusätz­liche Leistun­gen der Grund­erwerb­steuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG, wenn ein recht­licher Zusam­men­hang mit dem Erwerbs­geschäft vor­liegt. Dies gilt nicht für Haus­anschluss­kosten, wenn sich der Erwerber des Grund­stücks zur Über­nahme dieser Kosten bereits im Grund­stücks­kauf­vertrag ver­pflich­tet hat (BFH, Urteil v. 30.10.2024 - II R 18/22; veröf­fent­licht am 6.3.2025).

Keine Haftung des Grund­stücks­erwerbers für unrichtige Steuer­ausweise in über­nom­menen Mietver­trägen 

Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aus­steller bezeich­neten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstel­lung der Rech­nung mitge­wirkt hat oder dass ihr die Ausstel­lung ander­weitig nach den für Rechts­geschäfte geltenden Rege­lungen, zu denen auch das Recht der Stell­vertre­tung gehört, zuzu­rechnen ist. Ein vom Vor­eigen­tümer veran­lasster unrich­tiger Steuer­ausweis i.S. des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG kann dem Grund­stücks­erwer­ber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zuge­rechnet werden (BFH, Urteil v. 5.12.2024 - V R 16/22; veröf­fent­licht am 27.2.2025).

Die E-Rechnung: 
Befreiungen und Übergangsregelungen 

Ab dem 1.1.2025 besteht für den Leistungsempfänger als Unternehmer i. S. des § 2 UStG die grundsätzliche Pflicht zur E-Rechnungsannahme im inländischen B2B-Bereich.

Der Begriff E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist nur dann erfüllt, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Das ursprüngliche ZUGFeRD-Format ist ab der Version 2.0.1 in der Lage, die Anforderungen an eine E-Rechnung zu erfüllen.
 

Sogenannte Rechnungen über Kleinbeträge, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt und Fahrausweise, können immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden.
 

Übergangsregelungen bis 31.12.2026: Bei Zustimmung des Empfängers kann die Rechnungsstellung auf Papier oder anderem elektronischen Format erfolgen. Die Zustimmung kann etwa in Form einer Rahmenvereinbarung oder konkludent erfolgen. Diese Regelung darf von kleineren Unternehmern noch bis 31.12.2027 in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 € betragen hat.

Zu Einzelheiten sprechen Sie uns bitte gerne an.

Rentner:
Hinzuverdienstgrenze steigt

Ab dem 01.01.2025 steigt die Hinzuverdienstgrenze bei bestimmten Renten von derzeit 538 € im Monat auf 556 € im Monat.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Minijobzentrale. Gerne sprechen Sie uns auch zu diesem Thema an.

Parkhaus: 
Vermietete Stellplätze als schädliches Verwaltungsvermögen

Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.

Zu Einzelheiten sprechen Sie uns bitte gerne an.

Bildung von Steuerrückstellungen und Rückstellungen für Steuerberatungskosten

In Kürze erwartet:
BFH zum Aktenzeichen XI R 19 / 21

Ist eine Rückstellung für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuerbeträge und für Steuerberatungskosten aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung oder in dem Jahr zu bilden, in dem der Sachverhalt von der Betriebsprüfung aufgegriffen wird?

Kontakt

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