Jahresabschluss
Jahresabschlusserstellung
Die Erstellung des Jahresabschlusses ist ein zentraler Bestandteil der Finanzberichterstattung. Unsere Standardleistungen umfassen die Erstellung von Abschlüssen nach IDW S7 (Institut der Wirtschaftsprüfer), basierend auf der von Ihren oder uns geführten Buchhaltung, inklusive Dokumentation, Offenlegung und einer Bescheinigung.
Darüber hinaus bieten wir Analysen der Vermögens- und Ertragslage, Bilanzkennzahlen, Kapitalflussrechnungen, Mehrjahresvergleiche sowie Unterstützung bei der Wirtschaftsprüfung und Konsolidierung an. Diese erweiterten Leistungen ermöglichen tiefere Einblicke in die finanzielle Situation Ihres Unternehmens und unterstützen wichtige Entscheidungen.
Unsere Standardleistung umfasst:
- Erstellung der Jahresabschlüsse unter Beachtung der
Standards nach IDW S7 - ohne Plausibilisierung - Auf Basis der durch uns geführten
Finanzbuchhaltung (inkl. Nebenbüchern) - Auf Basis der durch Sie geführten
Finanzbuchhaltung (inkl. Nebenbüchern) - Übernahme der Dokumentation
- Hinterlegung/Offenlegung des Jahresabschlusses
- Berichterstattung in Form einer Bescheinigung
Zusätzlich bieten wir an:
- Vermögens- und Ertragslage
- Bilanzanalysen und -Kennzahlen
- Kapitalflussrechnung
- Mehrjahresvergleich
- Grafische Aufarbeitungen
- Unterstützung bei der Wirtschaftsprüfung
- Konsolidierung
- Ausführliche Bilanzbesprechung mit der
Geschäftsleitung - Teilnahme an Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats- oder
Gesellschafterversammlungen
Wie startet die Zusammenarbeit mit FFG?
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen. Nach erfolgreicher Geldwäscheprüfung, erhalten wir Ihre Daten von Ihrem Vorberater und beginnen mit der Bearbeitung Ihres Mandats.
Häufig gestellte Fragen

Wie wechsle ich meinen Steuerberater?
Ein Steuerberater-Wechsel ist bei uns ganzjährig möglich: Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater, fordern alle Unterlagen an und migrieren sie reibungslos in unser System.
Was bedeutet digitale Steuerberatung?
Dank durchgängiger digitaler Prozesse beraten wir Sie deutschlandweit ortsunabhängig – online oder auf Wunsch persönlich in unserem Büro oder bei Ihnen vor Ort.
Mit welchem Honorar kann ich rechnen?
Unser Honorar ist transparent und nachvollziehbar gestaltet:
Dauerhafte betriebliche Betreuung: Fixe monatliche Pauschale nach Vereinbarung.
Private Einkommensteuererklärungen: Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Steuer- und Projektberatung: Der Stundensatz variiert nach Qualifikation und Tätigkeit zwischen 100 € und 250 €.
Welche Mandanten betreut FFG?
Unsere Mandantschaft reicht von Privatpersonen über Freiberufler, Start-ups und Unternehmen bis hin zu komplexen Familien- und Beteiligungsstrukturen aller Branchen. Unsere Mandanten legen Wert auf einen persönlichen Austausch und eine hohe fachliche Expertise.
Kontakt
Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht. Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine.
