Finanzbuchhaltung
Was die Finanzbuchhaltung beinhaltet
Unsere Kanzlei bietet umfassende Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung auf Monats-, Quartals- oder Jahresbasis an. Dies umfasst unter anderem die Umsatzsteuervoranmeldung, die Erstellung von zusammenfassenden Meldungen sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen. Zusätzlich kümmern wir uns um die offene Postenbuchhaltung, die Aktivierung Ihres Anlagevermögens und die Evaluierung der Steuervorauszahlungen. Dank unserer digitalen Zusammenarbeit gestalten wir die Prozesse effizient und flexibel.
Darüber hinaus bieten wir spezielle Dienstleistungen wie Intrastat- und Bundesbankmeldungen, weiterführende Analysen und Kennzahlen.
Unser Angebot

Unsere Standardleistungen
- Finanzbuchhaltung auf Monats-/Quartals-/Jahresbasis
inklusive:- Umsatzsteuervoranmeldung
- Zusammenfassende Meldung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Offene Postenbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Evaluierung der Steuervorauszahlungen
- Digitale Zusammenarbeit

Zusätzlich bieten wir Ihnen gerne an
- Intrastat-Meldungen
- Bundesbankmeldungen nach der
Außenwirtschaftsverordnung - Weitergehende Analysen und
Kennzahlen - Kostenrechnung
- Buchhaltung auf Wochen- oder
Tagesbasis
Wie startet die Zusammenarbeit mit FFG?
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen. Nach erfolgreicher Geldwäscheprüfung, erhalten wir Ihre Daten von Ihrem Vorberater und beginnen mit der Bearbeitung Ihres Mandats.
Häufig gestellte Fragen

Wie wechsle ich meinen Steuerberater?
Ein Steuerberater-Wechsel ist bei uns ganzjährig möglich: Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater, fordern alle Unterlagen an und migrieren sie reibungslos in unser System.
Was bedeutet digitale Steuerberatung?
Dank durchgängiger digitaler Prozesse beraten wir Sie deutschlandweit ortsunabhängig – online oder auf Wunsch persönlich in unserem Büro oder bei Ihnen vor Ort.
Mit welchem Honorar kann ich rechnen?
Unser Honorar ist transparent und nachvollziehbar gestaltet:
Dauerhafte betriebliche Betreuung: Fixe monatliche Pauschale nach Vereinbarung.
Private Einkommensteuererklärungen: Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Steuer- und Projektberatung: Der Stundensatz variiert nach Qualifikation und Tätigkeit zwischen 100 € und 250 €.
Welche Mandanten betreut FFG?
Unsere Mandantschaft reicht von Privatpersonen über Freiberufler, Start-ups und Unternehmen bis hin zu komplexen Familien- und Beteiligungsstrukturen aller Branchen. Unsere Mandanten legen Wert auf einen persönlichen Austausch und eine hohe fachliche Expertise.
Kontakt
Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht. Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine.
