ELSTER und vorausgefüllte Steuererklärungen: Was Unternehmer jetzt wissen sollten
Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet weiter voran. Ein zentraler Baustein ist die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung, die über das ELSTER-Portal bereitgestellt wird. Ziel ist es, Steuerpflichtigen bereits bekannte Daten der Finanzverwaltung automatisiert zur Verfügung zu stellen, um die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern.
Für Unternehmer bietet dies praktische Vorteile – gleichzeitig entstehen aber auch neue Prüf- und Haftungsrisiken. Denn entscheidend bleibt: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Steuererklärung liegt weiterhin beim Steuerpflichtigen.
Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung über ELSTER?
Die vorausgefüllte Steuererklärung (auch „VaSt“ genannt) ist ein Service der Finanzverwaltung, bei dem bestimmte bereits vorliegende Daten automatisch in die Steuererklärung übernommen werden können.
Über das ELSTER-Portal können diese Daten elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung integriert werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung sowie die Freischaltung des Datenabrufs.
Ziel ist es, den Erstellungsaufwand zu reduzieren und Übertragungsfehler zu vermeiden.
Welche Daten werden automatisch bereitgestellt?
Die Finanzverwaltung stellt ausschließlich Daten bereit, die ihr bereits von dritter Seite übermittelt wurden. Dazu gehören insbesondere:
- Lohnsteuerdaten (z. B. Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Rentenbezugsmitteilungen
- Vorsorgeaufwendungen
- ggf. weitere gemeldete steuerlich relevante Daten
Für Unternehmer ist wichtig: Betriebliche Einkünfte werden nicht automatisch vollständig erfasst. Insbesondere Einnahmen, Betriebsausgaben oder Gewinnermittlungen müssen weiterhin eigenständig erklärt werden.
Welche Vorteile bietet die vorausgefüllte Steuererklärung?
Die Nutzung der vorausgefüllten Daten kann den Prozess der Steuererklärung deutlich vereinfachen.
Insbesondere ergeben sich folgende Vorteile:
- Reduzierung manueller Dateneingaben
- geringeres Risiko von Übertragungsfehlern
- schnellere Erstellung der Steuererklärung
- bessere Übersicht über bereits gemeldete Daten
Gerade bei wiederkehrenden Daten – etwa Versicherungsbeiträgen – kann dies zu einer erheblichen Zeitersparnis führen.

Wo liegen die Risiken für Unternehmer?
Trotz der praktischen Vorteile sollten Unternehmer die vorausgefüllte Steuererklärung nicht ungeprüft übernehmen.
Wesentliche Risiken sind:
1. Unvollständige Daten
Die Finanzverwaltung stellt nur Daten bereit, die ihr tatsächlich gemeldet wurden. Fehlende Daten werden nicht automatisch ergänzt.
2. Fehlerhafte Datenübermittlung durch Dritte
Werden falsche Daten durch Arbeitgeber, Versicherungen oder andere Stellen übermittelt, erscheinen diese auch in der vorausgefüllten Steuererklärung.
3. Keine automatische Berücksichtigung betrieblicher Sachverhalte
Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Abschreibungen oder Rückstellungen müssen weiterhin vollständig und korrekt selbst erfasst werden.
4. Haftung bleibt beim Steuerpflichtigen
Auch bei Nutzung vorausgefüllter Daten bleibt der Steuerpflichtige für die Richtigkeit der Erklärung verantwortlich.
Für wen ist ELSTER mit vorausgefüllten Daten besonders relevant?
Die vorausgefüllte Steuererklärung ist insbesondere für folgende Gruppen relevant:
- Unternehmer mit zusätzlichen privaten Einkünften (z. B. Kapital- oder Vermietungseinkünfte)
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit Lohnbestandteilen
- Selbständige mit Vorsorgeaufwendungen und Versicherungsbeiträgen
- Unternehmer im Nebenerwerb
Gerade bei gemischten Einkunftsarten kann die vorausgefüllte Steuererklärung helfen, den Überblick über bereits gemeldete Daten zu behalten.
Welche Rolle spielt Ihr Steuerberater?
Auch bei zunehmender Digitalisierung bleibt die steuerliche Beratung zentral.
Die vorausgefüllte Steuererklärung ersetzt keine fachliche Prüfung. Vielmehr stellt sie eine Arbeitserleichterung dar, die sinnvoll in den Gesamtprozess der Steuererklärung eingebunden werden kann.
Wir prüfen für Sie:
- ob die bereitgestellten Daten vollständig sind,
- ob Abweichungen oder Fehler vorliegen,
- und wie die Daten korrekt in Ihre Steuererklärung integriert werden.
Gerade bei betrieblichen Sachverhalten ist weiterhin eine individuelle steuerliche Würdigung erforderlich.
Fazit
Die vorausgefüllte Steuererklärung über ELSTER ist ein sinnvoller Schritt in Richtung Digitalisierung und kann den Aufwand bei der Erstellung von Steuererklärungen reduzieren.
Für Unternehmer gilt jedoch: Die bereitgestellten Daten sind lediglich eine Unterstützung, ersetzen aber keine vollständige und sorgfältige Erstellung der Steuererklärung.
Die Verantwortung für die Richtigkeit bleibt unverändert beim Steuerpflichtigen. Eine sorgfältige Prüfung aller Daten – insbesondere im betrieblichen Bereich – ist daher unerlässlich.
Als Ihre steuerlichen Berater unterstützen wir Sie dabei, die Vorteile der Digitalisierung sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig steuerliche Risiken zu vermeiden.
Die Autorin

Annika Fröhlich
Steuerberaterin & Partnerin
Mit Ihrem Diplom-Abschluss an der Universität zu Köln, startete Annika Fröhlich ihren beruflichen Werdegang bei der BDO AG mit der Betreuung von Unternehmen hauptsächlich kleiner und mittelständischer Größe in jeglichen Rechtsformen sowie Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen. Nach nunmehr über 20 Jahren Berufserfahrung in unterschiedlichsten Positionen nimmt die umfängliche Betreuung von Privatpersonen/ Unternehmen/ Portfolien rund um die Immobilie einen großen Platz in der täglichen Beratung ein. Ein neben Ihrem Branchenschwerpunkt bestehendes, sehr breites und fundiert aufgestelltes Fachwissen mit hoher Affinität zur Umsatzsteuer bringt Annika Fröhlich gerne in die Beratung zum Wohle unserer Mandanten ein.
Kontakt
Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht. Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine.
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 02162/ 501076 0
