Einkommensteuerreform 2027: Was der Kabinettsbeschluss für Familien, Arbeitnehmer und Spitzenverdiener bedeutet
Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Rund 10 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr sollen bei kleinen und mittleren Einkommen ankommen – finanziert durch höhere Steuersätze für Spitzenverdiener und gekürzte Steuerermäßigungen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die neuen Zahlen und die Fallstricke.
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern ist der Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, doch die Kernpunkte stehen fest: Ab dem 1. Januar 2027 sollen der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge und das Kindergeld steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag klettert um 200 Euro, und der Tarifverlauf in der Mitte wird spürbar abgeflacht. Zur Gegenfinanzierung greift der Staat bei sehr hohen Einkommen und bei Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen zu.
Der Zeitplan: Zweistufiges Inkrafttreten
Die Reform wird nicht in einem Schritt umgesetzt, sondern in zwei Stufen. Die erste Stufe greift zum 1. Januar 2027, die volle Wirkung ist dann für den Veranlagungszeitraum 2028 vorgesehen. Damit will die Regierung den Haushalt entlasten und gleichzeitig einen planbaren Übergang schaffen. Für die Steuerpflichtigen heißt das: Wer 2027 die neuen Werte nutzen will, sollte spätestens im Herbst 2026 seine Lohnsteuerabzugsmerkmale, Freibeträge und laufenden Vorauszahlungen prüfen lassen.
Die wichtigsten Entlastungen im Überblick
- Grundfreibetrag: Anhebung auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028). Damit bleibt mehr Einkommen komplett steuerfrei.
- Kinderfreibetrag: 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028). Der Freibetrag wird bei der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verrechnet.
- Kindergeld: Von 259 € auf 267 € (2027) und 272 € (2028) pro Kind und Monat.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung von 1.230 € auf 1.430 €. Zusätzliche 200 € Werbungskosten werden ohne Einzelnachweis anerkannt.
- Tarifabflachung: Im Einkommensbereich zwischen 17.800 € und 70.600 € steigt der Tarif spürbar flacher an. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift künftig erst ab 70.600 € (bisher 69.879 €).
- Sonntags- und Feiertagszuschläge: Der maximal begünstigte Grundlohn steigt von 50 € auf 75 € pro Stunde. Für Nachtarbeit bleibt es bei 50 €.
Was die Reform besonders für Familien bringt
Familien profitieren mehrfach: über den erhöhten Grundfreibetrag beider Elternteile, über die höheren Kinderfreibeträge und Kindergeldbeträge und über den abgeflachten Mittelstandsbauch. In der Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums bringt eine vierköpfige Familie mit rund 60.000 € Haushaltseinkommen ab 2028 etwa 600 € pro Jahr zusätzlich mit nach Hause – über Steuerentlastung und Kindergelderhöhung zusammengerechnet. Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern profitieren überproportional, weil die Effekte kumulieren.

Wer bezahlt: Reichensteuer und Handwerkerleistungen
Die Entlastung wird nicht aus dem Nichts finanziert. Zwei Gegenfinanzierungshebel sind besonders relevant: Erstens die Anpassung der Reichensteuer. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € (Ledige) greifen 45 %, ab 280.000 € sogar 47 %. Zweitens die Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Statt bisher 20 % der Arbeitskosten (maximal 1.200 €) sollen künftig nur noch 15 % (maximal 900 €) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Wer eine größere Renovierung plant, sollte den Auftrag daher genau prüfen und gegebenenfalls noch 2026 abrechnen lassen.
Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern
Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern (Steuerklassen IV/IV, keine Kirchensteuer) verdient zusammen 68.000 € brutto pro Jahr. So wirkt sich die Reform aus:
- Grundfreibetrag: Für Zusammenveranlagte verdoppelt er sich auf 25.128 € (2027) bzw. 25.800 € (2028) – rund 380 € mehr Freibetrag als heute.
- Kindergeld: Zwei Kinder × 8 € Erhöhung × 12 Monate = 192 € mehr Kindergeld pro Jahr; ab 2028 sind es 312 € mehr.
- Tarifabflachung: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt exakt im Bereich der stärksten Entlastung. Zusammen mit dem höheren Grundfreibetrag entstehen rund 300 € Ersparnis pro Jahr.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Sofern beide Ehepartner Arbeitnehmer sind: 2 × 200 € zusätzlich anrechenbar, das entspricht bei einem Grenzsteuersatz von etwa 30 % rund 120 € Steuerersparnis.
Unterm Strich landet die Familie ab 2028 bei rund 600 bis 650 € mehr im Jahr – über alle Effekte hinweg. 2027 fällt die Ersparnis etwas geringer aus, weil viele Werte erst in der zweiten Stufe voll wirken.
Handlungscheckliste: So bereiten Sie sich vor
- Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen: Neue Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) rechtzeitig aktualisieren lassen.
- Handwerker- und Renovierungsprojekte: Größere Aufträge, wenn möglich, noch 2026 abrechnen – die alten 20 %/1.200 € gelten dann noch.
- Vorauszahlungen anpassen: Wer regelmäßig Einkommensteuervorauszahlungen leistet, sollte diese ab 2027 mit dem Steuerberater neu berechnen.
- Spitzenverdiener: Bei Einkommen über 250.000 € prüfen, ob Gestaltungen wie Investitionen, Vorsorgeaufwendungen oder Verlagerung in Kapitalgesellschaften sinnvoll werden.
- Sonntag/Feiertag-Zuschläge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gesundheits- oder Sicherheitsgewerbe sollten den erweiterten Grundlohn-Spielraum in Arbeitsverträgen berücksichtigen.
- Familien mit Kindern: Kindergeldantrag prüfen, insbesondere bei Volljährigen in Ausbildung – die Erhöhung greift automatisch, aber nur wenn Anspruch besteht.
Kritische Punkte, die noch offen sind
Der Gesetzentwurf ist noch nicht in Kraft. Bundesrat und Bundestag müssen zustimmen, im parlamentarischen Verfahren sind Anpassungen möglich – insbesondere bei der Höhe der Reichensteuersätze und der Handwerkerregelung wird intensiv diskutiert. Verbandsvertreter kritisieren, dass die Kürzung bei Handwerkerleistungen ausgerechnet in einer Phase kommt, in der die Bauwirtschaft strauchelt. Zudem enthält der Entwurf keine strukturelle Reform der kalten Progression über die reine Tarifanpassung hinaus. Wer 2027 finanzielle Entscheidungen von der Reform abhängig macht, sollte den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten.
Fazit
Die Einkommensteuerreform 2027 ist die größte Steuerentlastung der laufenden Legislaturperiode. Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern profitieren am meisten, Spitzenverdiener zahlen einen Teil der Rechnung. Wer die neuen Werte optimal nutzen will, sollte die Steuerplanung 2026/2027 aktiv angehen – vor allem bei geplanten Handwerkerleistungen, bei Vorauszahlungen und bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Kein Selbstläufer, aber ein spürbarer Effekt für Millionen Haushalte, sobald die zweite Stufe 2028 greift.
Die Autorin

Annika Fröhlich
Steuerberaterin & Partnerin
Mit Ihrem Diplom-Abschluss an der Universität zu Köln, startete Annika Fröhlich ihren beruflichen Werdegang bei der BDO AG mit der Betreuung von Unternehmen hauptsächlich kleiner und mittelständischer Größe in jeglichen Rechtsformen sowie Privatpersonen in allen steuerlichen Belangen. Nach nunmehr über 20 Jahren Berufserfahrung in unterschiedlichsten Positionen nimmt die umfängliche Betreuung von Privatpersonen/ Unternehmen/ Portfolien rund um die Immobilie einen großen Platz in der täglichen Beratung ein. Ein neben Ihrem Branchenschwerpunkt bestehendes, sehr breites und fundiert aufgestelltes Fachwissen mit hoher Affinität zur Umsatzsteuer bringt Annika Fröhlich gerne in die Beratung zum Wohle unserer Mandanten ein.
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